Die Ausschüsse der Ostfriesischen Landschaft bereiten die Beschlüsse des Landschaftskollegiums und der Landschaftsversammlung vor. Jeder Ausschuss wird von einem Mitglied des Landschaftskollegiums betreut. Der Landschaftspräsident ist zusammen mit dem Landschaftskollegium berechtigt, sachkundige Ratgeber zu berufen. Diese berufenen Ratgeber brauchen nicht der Landschaftsversammlung anzugehören und haben kein Stimmrecht. Die der Landschaftsversammlung angehörenden Mitglieder müssen jedoch die Mehrheit in den Ausschüssen behalten.