• Kollegiumszimmer

Landschafts­kollegium

Das Landschaftskollegium besteht aus 7 Landschaftsräten und dem Landschaftspräsidenten.

Die Landschaftsräte werden von der Landschaftsversammlung auf 4 Jahre mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Landschaftsversammlung gewählt. Die zu wählenden Landschaftsräte brauchen nicht Mitglied der Landschaftsversammlung zu sein. Wird ein ordentliches Mitglied der Landschaftsversammlung zum Landschaftsrat gewählt, so scheidet er aus dieser als solches aus.

Von den 7 Landschaftsräten müssen 3 von den Mitgliedern der Landschaftsversammlung aus dem Landkreis Aurich, 2 von denen aus dem Landkreis Leer und jeweils einer von denen aus dem Landkreis Wittmund und aus der Stadt Emden vorgeschlagen werden. Für das Verfahren innerhalb der vorschlagsberechtigten regionalen Gruppe von Mitgliedern der Landschaftsversammlung gilt § 47 Absatz 2 und 10 NLO in der jeweiligen Fassung entsprechend.

Das Landschaftskollegium soll mindestens sechsmal im Jahr zusammentreten. Das Landschaftskollegium bereitet alle Entscheidungen der Landschaftsversammlung vor.

  • Weitere Aufgaben

  • Mitglieder des Landschaftskollegiums

Weitere Beiträge

  • Landschaftsversammlung vom 22.04.2023

    Landschafts­versammlung

    Die Landschaftsversammlung ist eine demokratisch-parlamentarische Vertretung der ostfriesischen Bevölkerung. Sie besteht aus 49 ordentlichen Mitgliedern, den 7 Landschaftsräten und dem Landschaftspräsidenten. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Die 49 ordentlichen Mitgliedern der Landschaftsversammlung werden von den Kreistagen der Landkreise Aurich, Leer und Wittmund sowie dem Rat der Stadt Emden nach dem Verhältnis ihrer Einwohner zur Zahl der […]

    Landschaftspräsident Rico Mecklenburg

    Landschafts­präsident

    Der Landschaftspräsident ist von der Landschaftsversammlung in der letzten ordentlichen Sitzung vor Ablauf der Wahlperiode des Landschaftspräsidenten mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder der Landschaftsversammlung zu wählen. Der zu wählende Landschaftspräsident braucht nicht Mitglied der Landschaftsversammlung zu sein. Ist der Gewählte ordentliches Mitglied der Landschaftsversammlung, so scheidet er aus dieser als solches aus. Die Amtszeit des Landschaftspräsidenten […]

    Landschaftsdirektor Dr. Matthias Stenger

    Landschafts­direktor

    Der Landschaftsdirektor wird vom Landschaftskollegium gewählt. Er bereitet die Beschlüsse des Landschaftskollegiums vor und führt die Beschlüsse der Landschaftsversammlung und des Landschaftskollegiums aus. Der Landschaftsdirektor ist Dienstvorgesetzter aller Landschaftsbediensteten und vertritt die Ostfriesische Landschaft in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren nach außen. Allgemeiner Vertreter des Landschaftsdirektors ist seit dem 01.11.2023 Heiko Schwarz, Leiter […]

    Tagung des Wissenschaftsausschusses am 15.03.2023

    Ausschüsse

    Die Ausschüsse der Ostfriesischen Landschaft bereiten die Beschlüsse des Landschaftskollegiums und der Landschaftsversammlung vor. Jeder Ausschuss wird von einem Mitglied des Landschaftskollegiums betreut. Der Landschaftspräsident ist zusammen mit dem Landschaftskollegium berechtigt, sachkundige Ratgeber zu berufen. Diese berufenen Ratgeber brauchen nicht der Landschaftsversammlung anzugehören und haben kein Stimmrecht. Die der Landschaftsversammlung angehörenden Mitglieder müssen jedoch die […]