Seit dem Jahr 2021 trägt die Ostfriesland-Stiftung die Stiftung für heimatkulturelle Jugendbildung in Ostfriesland als unselbständige Stiftung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Heimatpflege im Raum des geografischen Ostfrieslands. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von Projekten für oder mit Kindern und Jugendlichen in den Bereichen: Niederdeutsche Sprache (Literatur, Theater, Lieder), Heimatkunde (Geschichte, Erdkunde, Brauchtum, regionale Küche, Tänze und Musik), Landschafts- und Naturschutz.
Die zu fördernden Projekte sollten mit und/oder für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen vier und 18 Jahren konzipiert sein, mindestens einem der o.g. Zwecke zuzuordnen sein und können von Vereinen und natürlichen Personen im geografischen Ostfriesland beantragt und umgesetzt werden.
Die Projekte werden nach einer Bewilligung idealerweise innerhalb eines Jahres durchgeführt.
Anträge können formlos bis zum 14. März eines Jahres gestellt werden. Neben einer Projektbeschreibung ist auch ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen sowie nach Projektabschluss ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Während der Durchführung und in ihrer Öffentlichkeitsarbeit weisen die Projekte in geeigneter Form auf die Förderung durch die Stiftung hin.
Anträge sind zu adressieren an die
Stiftung für heimatkulturelle Jugendbildung in Ostfriesland
c/o Ostfriesland-Stiftung
Georgswall 1-5
26603 Aurich
Fragen zur Antragstellung beantwortet der Vorsitzende des Stiftungsbeirates Edzard Harms unter 04941 10620 / edzardharms@web.de oder die Ostfriesland-Stiftung unter 04941 1799-25 / shjo@ostfriesischelandschaft.de.
Spenden werden nicht dem Stiftungskapital zugeführt, sondern kommen zeitnah und in voller Höhe direkt einem von der Stiftung geförderten Projekt zu Gute.
Das Konto der Stiftung für heimatkulturelle Jugendbildung in Ostfriesland bei der Sparkasse Aurich-Norden (Girokonto) lautet: IBAN DE40 2835 0000 0145 7253 54